VereinswissenVerein gründen in 2024 – So geht Vereinsgründung richtig!

Du möchtest in Deutschland einen Verein gründen und zusammen mit anderen ein gemeinsames Ziel verfolgen? Wir zeigen Dir, wie es richtig geht und was Du bei der Vereins­gründung in Deutschland beachten solltest. Mit unseren Infos, Mustertexten und Downloads vergisst Du auf dem Weg zur Vereins­gründung keinen wichtigen Schritt - und hast gleichzeitig richtig gute Materialen, um direkt loszulegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Gründung eines Vereins werden je nach dem mindestens zwei oder sieben Mitglieder benötigt.
  • Es müssen ein Name gewählt und der genaue Zweck definiert werden.
  • Legt die Rechtsform fest. Es stehen verschiedene Rechts­formen zur Verfügung. Ein Verein kann beispielsweise in das Vereins­register eingetragen werden. Außerdem kann der Verein den Status der Gemein­nützigkeit beantragen. Mehr dazu weiter unten.
  • Bei der Gründungs­versammlung wird der Vorstand gewählt, die Vereins­satzung wird verabschiedet und ein Gründungs­protokoll wird erstellt.

Warum sollte ich einen Verein gründen?

Du verfolgst ein gemeinnütziges Ziel und möchtest das gerne gemeinsam mit anderen tun und zwar gut organisiert und rechtlich abgesichert? Dann kannst du einen Verein gründen und wir zeigen Dir, wie das geht. Wenn mehrere Personen einen gemeinnützigen und nicht kommerziellen Zweck verfolgen, bietet sich die Gründung eines Vereins an. Prinzipiell kann jeder volljährige Mensch einen neuen Verein gründen. Beispiele für Vereine sind Sport- und Freizeitvereine, Gesellschaftsvereine, Fanclubs und soziale Vereine. Allerdings musst Du einige Voraussetzungen erfüllen, bevor es losgehen kann.

Voraussetzungen für eine Vereinsgründung

Wenn Du dich bereits entschieden hast, dass eine Vereins­gründung für Dich infrage kommt, dann solltest Du zunächst die wichtigsten Voraussetzungen klären. Ein nicht eingetragener Verein muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen und ein eingetragener Verein benötigt mindestes sieben Mitglieder. Der Hauptzweck darf nicht kommerziell sein und muss genau definiert werden. Ein Verein braucht einen Namen, der in der Gemeinde oder Stadt einzigartig ist. Bei dem Namen muss außerdem klar erkennbar sein, worum es geht, und der Name darf keine Markenrechte verletzen. Der Name des Vereins kann als Wortmarke eingetragen werden, damit er nicht von anderen genutzt wird. Hast du erst mal einen Namen gefunden und den Vereinszweck definiert, musst Du die passende Rechtsform für Deinen Verein wählen.

Rechtsform des Vereins wählen

Es gibt verschiedene Arten von Vereinen, die sich rechtlich unterscheiden. Die Rechtsformen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Unterschieden wird zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen. Eine Sondervariante ist der sogenannte wirtschaftliche Verein. Hier ein Überblick darüber, was das für Dich bedeutet:

Eingetragener Verein

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert einen eingetragenen Verein im § 21 wie folgt: „Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.“

Wenn ein Verein keinen kommerziellen Zweck verfolgt, kann er also als e. V. eingetragen werden. Für die Gründung werden mindestens sieben Mitglieder benötigt. Ein eingetragener Verein hat viele Vorteile. Er profitiert von Steuererleichterungen und dem Zugang zu öffentlichen Mitteln. Der Verein fungiert außerdem als juristische Person, was bedeutet, dass Du und die anderen Mitglieder des Vereins nicht persönlich haftbar seid. Auch wenn der Hauptzweck eines eingetragenen Vereins gemeinnützig sein muss (mehr dazu weiter unten), kann dennoch ein wirtschaftlicher Betrieb innerhalb des Vereins für zusätzliche Fördermittel genutzt werden. Diese dürfen nur für den gemeinnützigen Zweck des Vereins genutzt werden und sind steuerpflichtig. Wenn Du genügend Mitglieder findest und es für Deinen Verein wichtig ist, von diesen Vorteilen zu profitieren, ist ein eingetragener Verein genau das Richtige für Dein Vorhaben.

Nicht eingetragener Verein

Du kannst Dich allerdings auch dazu entscheiden, den Verein zunächst nicht im Vereinsregister eintragen zu lassen. Ein nicht eingetragener Verein kann bereits mit zwei Personen gegründet werden, ist allerdings nicht rechtsfähig. Er gilt im Gegensatz zum eingetragenen Verein als Körperschaft und nicht als juristische Person. Jedes Mitglied ist also mit seinem persönlichen Vermögen haftbar. Für einen nicht eingetragenen Verein können steuerliche Begünstigungen beantragt werden, wenn der Verein als gemeinnützig eingestuft wird.

Wirtschaftlicher Verein

Die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn keine andere Rechtsform passt. Wirtschaftlichen Vereinen wird die Rechtsfähigkeit staatlich vom jeweiligen Bundesland verliehen. Wirtschaftliche Vereine werden heutzutage nur noch selten gegründet. Ein Beispiel hierfür sind Erzeugergemeinschaften.

Alternative Rechtsform: Die gGmbH

Die gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie eignet sich für soziale Unternehmen mit einem gemeinnützigen Ziel. Mit dieser Rechtsform profitierst Du zusätzlich von den Vorteilen einer GmbH. Es müssen keine Körperschafts- oder Gewerbesteuern gezahlt werden und es besteht keine Abhängigkeit von einem Vorstand.

Schritt für Schritt: Wie gründe ich einen Verein?

Jetzt kennst Du bereits die Voraussetzungen und die Rechtsformen von Vereinen. Bevor ein Verein ganz offiziell bestehen kann, müssen allerdings noch einige wichtige Punkte beachtet werden. Wir zeigen Dir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Vereinsgründung.

1. Vereinsmitglieder finden

Finde potenzielle Vereinsmitglieder, die dasselbe Ziel verfolgen. Für einen eingetragenen Verein brauchst Du mindestens sieben Mitglieder. Keine Sorge: Wenn keine sieben Mitglieder zusammenkommen, kann der Verein zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet und später eingetragen werden.

2. Gründungsversammlung durchführen

Wenn ein neuer Verein gegründet wird, bedarf es einer Gründungs­versammlung. Bei der Gründungs­versammlung des Vereins wird zunächst der Vereinsname ganz offiziell festgelegt. Außerdem wird die Vereinssatzung erstellt und unterzeichnet. Im nächsten Schritt zeigen wir Dir, was die Satzung enthalten muss. Die Versammlung dient außerdem dazu, den Vorstand und weitere Organe wie beispielsweise den Beirat oder den Kassenwart zu wählen. Ein Vorstand ist dabei das einzige Pflichtorgan eines Vereins.

3. Verfassen einer Vereinssatzung

Die Vereinssatzung wird unter anderem für die Eintragung in das Vereinsregister benötigt. Das klingt erstmal kompliziert, doch wir haben die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst. Die Satzung wird im Rahmen der Gründungsversammlung verfasst und muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden. Sie muss folgende Elemente enthalten:

  • Den Vereinsnamen
  • Den Ort des Vereinssitzes
  • Regelung zur Eintragung des Vereins
  • Den Vereinszweck
  • Regelungen für den Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • Mitgliedsbeiträge
  • Regeln zur Protokollierung
  • Regelungen zur Bestimmung des Vorstandes
  • Regelungen zur Einberufung von Versammlungen
  • Regelungen zum Datenschutz  

Als gute Orientierung für euren Verein können Mustersatzungen dienen, die zum Download angeboten werden. Hier ein paar Links:

Bundesministerium der Justiz:
Download: Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Deutsches Ehrenamt:
Download: Mustersatzung für eingetragene, gemeinnützige Vereine >>
Deutsches Ehrenamt:
Download: Mustersatzung für nicht eingetragene, gemeinnützige Vereine >>

4. Gründungsprotokoll erstellen

Auch das Gründungsprotokoll muss zur Eintragung ins Vereinsregister eingereicht werden. Es muss Folgendes beinhalten:

  • Ort und Tag der Gründungsversammlung
  • Protokollführer und Versammlungsleiter
  • Wahlergebnisse (Vorstand etc.) und Beschlüsse
  • Name, Anschrift und Beruf der Vorstandsmitglieder
  • Unterschrift des Protokollführers und des ersten Vorsitzenden

Wenn ihr wollt, dann verwendet als Vorlage ein Mustergründungsprotokoll, z.B. vom Bundesministerium der Justiz:
Download Mustergründungsprotokoll >>

Sowohl die Vereinssatzung als auch das Gründungsprotokoll müssen notariell beglaubigt werden. Dies erfolgt durch die Unterzeichnung dieser Dokumente vor einem Notar, der die Echtheit der Unterschriften bestätigt. Die damit verbundenen Kosten für die notarielle Beglaubigung sollten bei der Planung der Vereinsgründung berücksichtigt werden.

Um die Unterlagen bei einem Notar beglaubigen zu lassen, folge diesen Schritten:

  1. Kontaktiere einen Notar: Suche einen Notar in deiner Nähe und vereinbare einen Termin. Du kannst Notare in deinem Telefonbuch oder online finden.
  2. Vorbereitung der Unterlagen: Stelle sicher, dass deine Vereinssatzung und das Gründungsprotokoll vollständig und korrekt sind, bevor du den Notartermin vereinbarst. Alle Mitglieder, die die Dokumente unterschreiben müssen, sollten anwesend sein.
  3. Termin beim Notar: Gehe zum vereinbarten Termin beim Notar. Die Notarin oder der Notar wird die Unterlagen überprüfen und sicherstellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
  4. Unterschriften leisten: Jedes Mitglied, das die Dokumente unterschreiben muss, wird dies in Anwesenheit des Notars tun. Der Notar wird die Unterschriften beglaubigen, indem er sie auf den Dokumenten abstempelt und seine eigene Unterschrift hinzufügt.
  5. Beglaubigte Kopien: Nach der Beglaubigung wird der Notar beglaubigte Kopien der Dokumente erstellen. Diese Kopien sind rechtsgültig und können für die Eintragung ins Vereinsregister oder andere Zwecke verwendet werden.
  6. Kosten: Beachte, dass Notardienstleistungen mit Gebühren verbunden sind. Die Kosten können je nach Notar und Region variieren, daher ist es ratsam, die Gebühren im Voraus zu klären.

Nachdem die Unterlagen beglaubigt wurden, sind sie rechtsgültig und können für die Eintragung des Vereins und andere rechtliche Zwecke verwendet werden.

5. Gemeinnützigkeit prüfen lassen

Auch wenn Du mit Deinem Verein ein gemeinnütziges Ziel verfolgst, muss die Gemeinnützigkeit zunächst geprüft werden. Vereine sind nach ihrer Gründung nicht automatisch gemeinnützig. Das Finanzamt prüft den Verein auf Gemeinnützigkeit. Diese Prüfung ist für die Befreiung von der Steuer relevant. Für einen gemeinnützigen Verein gelten die Vorgaben der Abgabenordnung. Im §52 Gemeinnützige Zwecke steht: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Wird Dein Verein als gemeinnützig anerkannt, könnt Ihr beispielsweise Spendenbescheinigungen ausstellen.

6. Eintragung ins Vereinsregister

Wir fassen zusammen: Die Gründungsversammlung wurde abgehalten, die Satzung und das Protokoll verfasst und der Verein wurde als gemeinnützig eingestuft. Nun kann der Vorstand den Verein in das Vereinsregister eintragen lassen. In den meisten Bundesländern müssen die Unterschriften unter der Vereinssatzung dafür notariell beglaubigt werden. Für die Eintragung werden die Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht. Du erhältst dann einen Registerauszug, der dem Finanzamt übermittelt werden muss, denn das Finanzamt muss über die Eintragung informiert werden. Ist das geschafft, ist Dein Verein offiziell eingetragen.

7. Bankkonto eröffnen

Nun benötigt Dein Verein für seine finanziellen Tätigkeiten noch ein eigenes Bankkonto. Viele Banken bieten spezielle Vereinskonten zu günstigen Konditionen an. Für die Einrichtung brauchst Du einen beglaubigten Vereins­registerauszug. Bei nicht eingetragenen Vereinen reicht das Protokoll der Gründungsversammlung.

8. Datensicherheit und Datenschutz

Es ist sehr wichtig, ein besonderes Augenmerk auf Datensicherheit und Datenschutz zu legen, insbesondere wenn es um die Verwaltung von Mitgliederdaten und finanziellen Transaktionen geht. Hier einige relevante Datenschutzaspekte:

  • Festlegung, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden: Kläre im Vorfeld, welche Mitgliederdaten erfasst und gespeichert werden müssen, um die finanziellen Aktivitäten des Vereins zu verwalten.
  • Zugangsbeschränkungen: Stelle sicher, dass nur befugte Personen Zugang zu den Mitgliederdaten und finanziellen Informationen haben. Nutze gegebenenfalls spezielle Softwarelösungen wie ClubDesk, um den Zugriff zu kontrollieren und zu beschränken.
  • Veröffentlichung von Daten: Kläre, welche Daten auf der Vereinswebsite oder in anderen öffentlichen Dokumenten veröffentlicht werden dürfen. Datenschutzrichtlinien und Einwilligungserklärungen der Mitglieder sollten dabei berücksichtigt werden.
  • Datenschutzerklärung: Erstelle eine Datenschutzerklärung, die transparent darlegt, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und wie die Privatsphäre der Mitglieder geschützt wird (siehe Downloadlink unten).
  • Einverständnis der Mitglieder: Holle die Einwilligung der Mitglieder ein, bevor deren Daten gespeichert oder für bestimmte Zwecke verwendet werden.
  • Daten sicher schützen: Achte darauf, dass die gesammelten Daten sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. ClubDesk bietet hierbei Unterstützung, um die Daten angemessen zu schützen.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Wenn Drittanbieter für die Datenverarbeitung im Namen des Vereins tätig sind, sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Bei einem Anbieter wie ClubDesk passiert das automatisch mit der Anmeldung.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist entscheidend, um die Privatsphäre der Vereinsmitglieder zu wahren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Daher sollte dieser Aspekt bei der Eröffnung eines Bankkontos und der Verwaltung von Mitgliederdaten stets berücksichtigt werden.

Wenn ihr wollt, dann könnt ihr als Vorlage eine Muster-Datenschutzerklärung oder ein Impressum verwenden, das von ClubDesk angeboten wird:
Download Datenschutzerklärung >>

Software-Tipp
Damit nicht nur die Gründung, sondern auch die Vereinsverwaltung zum Kinderspiel wird, empfiehlt es sich eine moderne Vereinssoftware einzusetzen, mit der alle Vereinsdaten auch effizient und sicher verwaltet werden können. ClubDesk ist eine Software, mit der Du alles im Griff hast. Organisiere Mitglieder und Vereinsaufgaben, plane Termine im Vereinskalender, kümmere Dich um die Buchhaltung, erstelle eine Vereinswebseite und habe alle wichtigen Dokumente gesammelt an einem Ort. Mit der ClubDesk Vereinssoftware ist das alles kein Problem. Jetzt kostenlos testen!

Was kostet eine Vereinsgründung?

Natürlich kommen für die Gründung auch ein paar Kosten auf Dich zu, doch diese Kosten halten sich in Grenzen. Die Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister bewegen sich je nach Bundesland zwischen 50 und 75 Euro. Die notarielle Beglaubigung kostet zwischen 10 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung durch den Notar, die sich nochmal auf etwa 20 Euro belaufen, und ggf. noch die Nutzungsgebühr für Software. Alles in allem liegen die Kosten für eine Vereinsgründung zwischen 100 und 300 Euro.

Zusammenfassung: Checkliste Vereinsgründung

Für Deine Vereinsgründung haben wir die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengefasst, damit Du auch wirklich nichts vergisst:

  • Vereinsidee und Vereinsname
  • Mindestens sieben Mitglieder
  • Vereinssatzung verfassen
  • Gründungsversammlung und Gründungsprotokoll
  • Vorstand wählen
  • Weitere Wahlen (Vertreterversammlung, Kassenwart, Beirat, etc.)
  • Vereinssatzung verabschieden (mindestens sieben Mitglieder müssen unterschreiben)
  • Notarielle Beglaubigung der Unterschriften
  • Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
  • Eintragung im Vereinsregister
  • Vereinskonto eröffnen
  • Vereinsverwaltung organisieren (z.B. Vereinssoftware wählen)
  • Datenschutz und Datensicherheit regeln

Häufige Fragen zur Gründung eines Vereins

Du hast Fragen zur Gründung eines Vereins? Hier beantworten wir Dir die häufigsten Fragen:

Wer kann einen Verein gründen?

Jeder volljährige Mensch kann einen Verein gründen. Minderjährige können mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Verein gründen.

Was kostet die Gründung eines Vereins?

Die Kosten belaufen sich mit Notar- und Registrierungsgebühren auf etwa 150 Euro. Hinzu kommen ggf. noch Nutzungsgebühren für Vereinssoftware wie ClubDesk.

Was ist ein Förderverein?

Ein Förderverein ist eine spezielle Vereinsform, bei der der Hauptzweck des Vereins die Beschaffung von Fördergeldern ist.

Wann darf man mit einem Verein Geld verdienen?

Ein gemeinnütziger Verein darf Geld verdienen, wenn dieses für den gemeinnützigen Zweck des Vereins verwendet wird.

Müssen gemeinnützige Vereine Steuern zahlen?

Nein, gemeinnützige Vereine müssen keine Steuern zahlen.

Welche Unterlagen werden zur Eintragung ins Vereinsregister benötigt?

Für die Eintragung in das Vereinsregister werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag / Anmeldeschreiben
  • Gründungssatzung
  • Protokoll der Gründungsversammlung

Wird ein Stammkapital für die Eintragung benötigt?

Nein, es wird kein Stammkapital benötigt.

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